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Buchstelle-LBV am 04.08.2022

Mindestlohn: Erhöhung zum 1.7. und 1.10.2022

Mindestlohn: Erhöhung zum 1. Juli und zum 1. Oktober 2022

Zum 01.07.2022 ist der gesetzliche Mindestlohn entsprechend dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30.06.2020 von 9,82 € auf 10,45 € brutto je Arbeitsstunde gestiegen. Eine weitere Anhebung des Mindestlohns auf 12 € brutto tritt aufgrund einer gesetzlicher Regelung bereits zum 01.10.2022 in Kraft.Erhöhung der Minijob-Grenze ab 01.10.2022

Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € zum 01.10.2022 steigt auch die Entgeltgrenze für eine geringfügige Beschäftigung von 450 € auf 520 €. Zudem steigt die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (sog. Midijob) von monatlich 1.300 € auf 1.600 € und es ändert sich die Beitragslastverteilung zu Lasten der Arbeitgeber im unteren Übergangsbereich ab 520,01 €.

Quelle

Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohns und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 28.06.2022, BGBl. I, 969