am 22.03.2024 hat der Bundesrat nach zähem Ringen dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. In diesem Wachstumschancengesetz waren einige gesetzliche Vorgaben enthalten, die auch für die Landwirtschaft und Gewerbetreibende eine große Relevanz haben.
Die größte Auswirkung auf alle Unternehmer hat die neue Regelung zur E-Rechnung, die ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt.
Die neue E-Rechnung löst ab 2025 schrittweise die Papierrechnung für Dienstleistungen und Waren im Unternehmensbereich ab.
Alle wichtigen Informationen, links zu den Apps etc. finden Sie zusammengefasst in unserem Schreiben.