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Angehörigenverträge: Chancen richtig nutzen

Geschrieben von LGG | 20. August 2024 12:38:02 Z

Damit das Finanzamt Verträge innerhalb der Familie steuerlich anerkennt, ist das Wichtigste, dass sich die Familienmitglieder verhalten wie fremde Dritte – der sogenannte Fremdvergleich muss immer bestanden bleiben. Ob die Gestaltungen anerkannt werden, hängt im Wesentlichen von zwei Dingen ab:

  • Es müssen schriftliche Verträge mit klaren und rechtsgültigen Vereinbarungen geschlossen werden.
  • Die vertraglichen Vereinbarungen müssen strikt und nachweisbar eingehalten werden.

Mit den folgenden vier Beispielen zeigen wir Ihnen einige Gestaltungsmöglichkeiten.

Beispiel 1 – Mietverträge

Tischler Schmidt besitzt eine Wohnung, in die seine Tochter einziehen soll. Damit er die Kosten der Wohnung steuermindernd abziehen kann, möchte er ihr die Bleibe vermieten.

Hinweise: Nun muss er mit seiner Tochter einen fremdüblichen Mietvertrag abschließen. Dabei müssen Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter klar abgegrenzt werden, z. B. bezüglich Schönheitsreparaturen und Umlage der Nebenkosten. Wenn es sich um Schmidt‘s Privatwohnung handelt, sollte die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betragen. Nur dann kann er die Kosten in voller Höhe steuermindernd abziehen. Würde die Wohnung zum Betriebsvermögen gehören, sollte die Miete so hoch wie vor Ort üblich sein. Schon eine geringe Unterschreitung kürzt die absetzbaren Kosten. Wer eine betriebliche Wohnung nicht nur kurzfristig unentgeltlich überlässt, riskiert eine teure steuerpflichtige Entnahme der Wohnung.

Beispiel 2 – Arbeitsverträge

Die Familie von Einzelhändler Huber arbeitet im Betrieb mit: der Sohn voll, die Frau aushilfsweise und in den Ferien auch die 15-jährige Tochter. Mit allen dreien schließt Huber Arbeitsverträge ab. Lohn und Abgaben kann er nun als Betriebsausgaben absetzen. Die Kinder müssen keine oder nur geringe Steuern zahlen, da mit dem Arbeitslohn ihr persönlicher Grundfreibetrag aufgefüllt wird. Die Ehefrau kann unter Umständen von den Vorteilen eines Minijobs profitieren, die Tochter von einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung.

Hinweise: Mit allen drei Familienmitgliedern sollte Huber schriftliche Arbeitsverträge abschließen, wie er es auch mit Fremden machen würde. Dabei muss er auch Arbeitnehmerrechte wie Urlaub und Arbeitszeiten berücksichtigen. Ein unüblich niedriger Arbeitslohn ist möglich, allerdings muss der Mindestlohn eingehalten werden. Frau und Tochter Huber sollten die geleistete Arbeit nachweisen, z. B. in Form eines täglichen Stundenzettels. Wichtig ist, dass Huber den Arbeitslohn pünktlich und korrekt auszahlt – auf ein Konto, über das nur der Arbeitnehmer verfügen kann. Sofern noch nicht geschehen, kann Huber bis zum 31. Dezember 2024 allen dreien eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 €steuerund sozialversicherungsfrei auszahlen. Dabei muss er auf die Fremdüblichkeit achten – das wird bei der Ferienbeschäftigung der Tochter seine Grenzen finden.

Beispiel 3 – Darlehensverträge

Großvater Baumann hat 100.000 €auf der hohen Kante. Das Geld soll im Betrieb des Enkels Hauke verwendet werden, weshalb er ihm ein Darlehen gewährt. Die zu zahlenden Zinsen kann Hauke Baumann als Betriebsausgabe absetzen. Großvater Baumann kann für die Zinseinnahmen den Sparerpauschbetrag ausschöpfen. Übersteigen die Zinsen den Freibetrag, kann er unter Umständen den Abgeltungssteuersatz von 25 % nutzen.

Hinweise: Großvater und Enkel müssen einen schriftlichen und fremdüblichen Darlehensvertrag abschließen. Wichtig dabei sind klare Vereinbarungen über Auszahlung, Art und Zeitpunkt der Rückzahlung, sowie Höhe und Fälligkeit der Zinsen. Sind Darlehensnehmer und -geber wirtschaftlich voneinander unabhängig, braucht es keine Absicherung der Darlehenssumme.

Beispiel 4 – Altenteilsverträge

Vater Schröder übergibt seinem Sohn den Handwerksbetrieb. Für sich und seine Frau behält er Altenteilsleistungen und das Wohnrecht in einer Altenteilerwohnung vor.

Hinweise: Sind die Altenteilsleistungen richtig vereinbart, kann der Junior sie als Sonderausgaben abziehen und seine Steuerlast mindern. Der Senior muss sie als sonstige Einkünfte versteuern. Diese Regelung kann einen großen steuerlichen Vorteil bringen. Allerdings sollte bei der Höhe der Leistungen die Balance gehalten werden zwischen der langfristigen Belastung des Betriebs und der ausreichenden Versorgung der Altenteiler. Die Schröders müssen genau beschreiben, welche Komponenten zum Altenteil gehören, beispielsweise Bargeld oder Beköstigung. Klar regeln müssen sie auch, wer die Unterhaltskosten der Altenteilerwohnung bezahlt. Junior Schröder kann nur das steuerlich geltend machen, wozu er sich im Übergabevertrag verpflichtet hat. Er kann die Leistungen später in der Regel nicht mehr ausweiten. Mindern kann er sie nur, wenn das rechtlich begründbar und schriftlich geregelt ist.

Fazit

Steuergestaltungen können erhebliche finanzielle Vorteile haben. Sie bedeuten aber immer auch Aufwand und müssen – manchmal über Jahre – berücksichtigt werden. Jeder Vertrag hat zudem zivilrechtliche Wirkungen, die mit dem tatsächlich Gewollten zusammenpassen müssen. Gerne entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Gestaltungen, die Sie und Ihren Betrieb langfristig voranbringen.