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Bessere Abschreibungen für Maschinen und Wohnungen

Geschrieben von LGG | 16. Juli 2024 07:21:37 Z

Das Wachstumschancengesetz bringt Steuererleichterungen, vor allem durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten. Die Großzügigkeit der Bundesregierung war den Bundesländern zwar zu teuer, der Kompromiss ist aber trotzdem noch interessant.

Keine Erhöhung GWG-Grenze

Anders als geplant wird die GWG-Grenze nicht auf 1.000 € angehoben werden. Sofort abgeschrieben werden dürfen also weiterhin alle selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter (z. B. Geräte oder Büromöbel), die nicht mehr als 800 € kosten. Die 800 E-Grenze versteht sich immer netto, ohne Umsatzsteuer.

Degressive Abschreibung nur für kurze Zeit

Bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Betriebsvorrichtungen (z. B. Produktionsanlage) dürfen wieder degressiv abgeschrieben werden. Allerdings gilt das nur für Investitionen, die zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 getätigt werden. Die Abschreibung darf maximal das doppelte der linearen Abschreibung betragen, höchstens jedoch 20 %.

Beispiel 1: Handwerker Schröder schafft am 1. Dezember 2024 einen Lkw für 270.000 € an. Sein Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Folge: Da Schröder im letzten Monat des Wirtschaftsjahres (WJ) investiert, kann er ein Zwölftel der Jahresabschreibung geltend machen. Er hat nun die Wahl:
- Er kann den Lkw linear auf die Nutzungsdauer von neun Jahren abschreiben, im WJ 2024 wären das 270.000 € x 1/9 x 1/12 = 2.500 €, ab dem WJ 2025 dann 30.000 € je WJ.
- Oder er schreibt den Lkw degressiv ab, also das doppelte der linearen AfA (11,1 % x 2 = 22,2 %), maximal aber 20 %. In 2024 beträgt die AfA also 270.000 € x 20 % x 1/12 = 4.500 €. In den folgenden Wirtschaftsjahren wird dann jeweils vom Restbuchwert des Vorjahres abgeschrieben. In 2025 ergeben sich 265.500 € x 20 % = 53.100 €.

Die degressive AfA ist nicht an die Einhaltung einer Gewinngrenze gebunden, kann also auch von sehr großen Betrieben genutzt werden.

Sonderabschreibung wird auf 40 % angehoben

Die mögliche Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wurde von 20 % auf bis zu 40 % angehoben. Das gilt für alle Investitionen seit dem 1. Januar 2024.
Die Sonderabschreibung kann beliebig verteilt werden, auf das WJ der Investition und die folgenden vier WJ. Wie bisher darf sie nur geltend gemacht werden, wenn der Gewinn im WJ vor der Investition 200.000 € nicht überschreitet.

Beispiel 2: Gärtnerin Schmidt hat Gewinne von regelmäßig unter 200.000 € im Wirtschaftsjahr (WJ), sie darf also sowohl den Investitionsabzugsbetrag (IAB) als auch die Sonderabschreibung nutzen. Ihr WJ läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Sie plant den Kauf eines Transporters für 100.000 €, den sie im Juli 2024 auch für diese Anschaffungskosten (AK) kauft. Folgende Gewinnminderungen sind aus dieser Investition möglich:

WJ 2023/2024
Abzug IAB 100.000 € x 50 % = ./. 50.000 €

WJ 2024/2025
Hinzurechnung IAB 100.000 € x 50 % = + 50.000 €
IAB-Abzug von AK 100.000 € x 50 % =  ./. 50.000 €
Sonderabschreibung 50.000 € x 40 % =  ./. 20.000 €
degressive AfA 50.000 € x 20 % =    ./. 10.000 €
Gesamt    ./. 30.000 €

Schmidt kann also innerhalb von zwei Wirtschaftsjahren bis zu 80 % der Investitionskosten steuermindernd abschreiben.

Höhere degressive Abschreibung für Wohnungen

Um den Wohnungsbau anzukurbeln, hat die Regierung eine erhöhte degressive Abschreibung für neue Wohnungen eingeführt.
In folgenden Fällen kann die neue Regelung angewendet werden:
- Selbstgebaute Wohnungen, mit deren Bau nach dem 30. September 2023 begonnen wurde. Dafür ist die Baubeginnsanzeige entscheidend.
- Gekaufte Wohnungen unter zwei Bedingungen: Einerseits muss der Notarvertrag nach dem 30. September 2023 abgeschlossen sein. Außerdem muss die Wohnung neu sein – die Anschaffung (i.d.R. Übergang von Nutzen und Lasten) muss in dem Jahr erfolgen, in dem die Wohnung fertiggestellt wurde.
Die Abschreibung (AfA) kann anstelle der bisherigen linearen AfA gewählt werden. Sie beträgt 5 % und wird im ersten Jahr von den Bauoder Anschaffungskosten, in den Folgejahren immer vom Restwert des Vorjahres berechnet.

Beispiel 3: Anneliese Kruse hat laut Baubeginnsanzeige im Dezember 2023 mit dem Bau eines Mehrfamilienhauses begonnen, im August 2024 wird es fertiggestellt und vermietet. Die Baukosten betragen 900.000 €.
Folge: Kruse hat selbst gebaut und damit nach dem 30. September 2023 begonnen, also kann sie die neue Abschreibung als Werbungskosten geltend machen. Da die Fertigstellung im August erfolgt, kann sie im Jahr 2024 nur 5/12 der Jahresabschreibung abziehen: 900.000 € x 5 % x 5/12 = 18.750 €. Im Jahr 2025 kann Kruse dann 5 % vom Restwert des Jahres 2024 abschreiben, also 881.250 € x 5 % = 44.063 €.

Beispiel 4: Kurt Becker hat für 900.000 €, einschließlich Kaufnebenkosten, ein Mehrfamilienhaus gekauft. Das Haus wurde im Dezember 2023 fertiggestellt, der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgt laut Notarvertrag ab Juni auf Becker. Ab dann vermietet er es.
Folge: Becker hat zwar den Notarvertrag nach dem 30. September 2023 abgeschlossen. Er hat das Haus aber nicht im Jahr der Fertigstellung (2023) angeschafft, sondern erst im Mai des Folgejahres. Kurt Becker kann daher nur die lineare Abschreibung von 3 % als Werbungskosten abziehen: im Jahr 2024 zeitanteilig
900.000 € x 3 % x 8/12 = 18.000 €, ab dem Jahr 2025 jährlich
900.000 € x 3 % = 27.000 €.

Sonderabschreibung für günstige Wohnungen

Wer günstige Wohnungen neu baut oder kauft, profitiert schon bisher von einer Sonderabschreibung von 5 % für vier Jahre. Diese Sonderabschreibung kann zusätzlich zur linearen Gebäudeabschreibung abgezogen werden oder – wenn die oben beschriebenen Bedingungen erfüllt sind – auch zusätzlich zur neuen degressiven Abschreibung.
Die Sonderabschreibung gibt es nur, wenn die Baukosten nicht mehr als 5.200 € je qm betragen (bisher 4.800 € je qm). Die Sonderabschreibung berechnet sich von den Baukosten, maximal von 4.000 € je qm (bisher 2.500 € je qm). Wie bisher, muss es sich um ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse handeln.

§§ 7 Abs. 2, 7 Abs. 5a, 7b sowie 7g Abs. 5 EStG i.d.F. des Wachstumschancengesetzes