Für die neue Grundsteuer mussten für sämtliche Immobilien Erklärungen abgegeben werden. Die Pflichten für die Grundstückseigentümer sind damit aber noch nicht vorbei.
Denn sämtliche Änderungen, die sich auf die Grundsteuer auswirken, müssen dem Finanzamt auf elektronischem Weg angezeigt werden. Das gilt beispielsweise, wenn die Wohnfläche erweitert, ein landwirtschaftliches Gebäude für Gewerbezwecke umgenutzt oder ein Grundstück zugekauft wird. Dabei ist die Frist kurz: Alle Änderungen eines Jahres müssen schon zu Beginn des Folgejahres gemeldet werden.
Wenn wir diese Anzeige für Sie erledigen sollen, teilen Sie uns bitte alle Änderungen bei Ihren Immobilien umgehend mit.