Noch bis zum 31. Dezember 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € zu zahlen. Der Höchstbetrag von 3.000 € kann für den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ausgezahlt werden – entweder alles auf einmal oder auch Teilbeträge. Wenn Sie die Prämie noch nicht gezahlt oder den Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft haben, ist dafür noch bis Ende des Jahres Zeit.
Hat ein Arbeitnehmer mehrere Jobs, gilt die Obergrenze von 3.000 € für jedes Arbeitsverhältnis gesondert. Auch Minijobber können die Prämie bekommen, sie wird bei der Berechnung der Minijobgrenze nicht mitgerechnet. Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Überstunden dürfen damit nur abgegolten werden, wenn der Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf Freizeitausgleich hat.
§ 3 Nr. 11c EStG, FAQ zur Inflationsausgleichsprämie auf www.bundes-finanzministerium.de