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Kosten bei Auszahlung von Direktversicherungen

Geschrieben von LGG | 24. November 2025 07:30:00 Z

Um die private Altersversorgung zu fördern, gibt es steuerliche Anreize. So auch für die Direktversicherungen, kapitalgedeckte Lebens- oder Rentenversicherungen, in die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer einzahlen. Für alle ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Verträge wurde die steuerliche Behandlung grundlegend geändert. Man muss also zwischen Altzusagen und Neuzusagen ab dem 1. Januar 2005 unterscheiden.

Altzusagen vor 1. Januar 2005

Bei Altverträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, dürfen die für den Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge bis zu 1.752 € im Jahr mit 20 % Lohnsteuer pauschal versteuert werden. Das gilt auch, wenn Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel eine Direktversicherung mitbringen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Beiträge auch sozialversicherungsfrei. Erfolgt die Auszahlung als Einmalbetrag, ist sie in der Regel steuerfrei. Erfolgt sie als lebenslange Rente, ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig – z. B. 20 % bei Rentenbeginn mit 63 Jahren.

Neuzusagen ab 1. Januar 2005

Für Neuverträge ab dem 1. Januar 2005 wurde auf die „nachgelagerte Besteuerung“ umgestellt. Die Einzahlung in bestimmte Direktversicherungen ist bis zu einem Betrag von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (BBG) steuerfrei, 7.728 € im Jahr 2025. Sozialversicherungsfrei sind die Beiträge bis 4 % der BBG. Dafür sind die Leistungen aus diesen Verträgen voll einkommensteuerpflichtig. Das gilt sowohl für Auszahlungen als Rente wie auch als Einmalbetrag.

Voller Krankenversicherungsbeitrag

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen Sie auf die Auszahlung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Für privat Versicherte gilt das nicht.

Beispiel: Heike Schmidt ist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im November 2025 bekommt sie ihre Direktversicherung ausgezahlt, die Beiträge für diese Versicherung waren sozialversicherungsfrei. Heike kann wählen zwischen einer Einmalauszahlung von 60.000 € oder einer monatlichen Rente von 400 €.

Folge: Auf den Auszahlungsbetrag muss Heike Beiträge zur Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) zahlen. Die berechnen sich von der laufenden Rentenzahlung. Bei der Einmalzahlung wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate verteilt, die Beiträge müssen dann 10 Jahre lang monatlich gezahlt werden. Bei der Krankenversicherung haben gesetzlich Versicherte einen Freibetrag, 187,25 € im Jahr 2025. Bei der Einmalzahlung beträgt der monatliche Beitrag im Jahr 2025 für Heike Schmidt:

Auszahlung 60.000 € : 120 = 500 €,
KV: 500,00 € ./. FB 187,25 = 312,75 € x ca. 17,1 %
(einschl. Zusatzbeitrag) = 53,48 €
PV 500,00 € x 3,6 % (4,2 % wenn Kinderlos) = 18,00 €
gesamt = 71,48 €