Bereits zum 4. Oktober 2023 wurde das neue „SV-Meldeportal“ freigeschaltet, das vorrangig darauf zielt, kleinere Arbeitgeber, die keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, bei ihren Meldepflichten zur Sozialversicherung zu unterstützen. Eine Nutzung des Portals durch größere Betriebe ist aber nicht ausgenommen. Das Angebot funktioniert als Ausfüllhilfe, führt aber keine Lohnberechnungen durch.
Vielmehr können Arbeitgeber mit dem SV-Meldeportal Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge ausfüllen und abgeben und auch die Rückmeldungen der Krankenkassen erhalten. Erforderlich für die Nutzung ist eine Registrierung mit Hilfe eines ELSTER-Unternehmerzertifikats, das über die Internetseite www.mein-unternehmenskonto.de bezogen werden kann. Das SV-Meldeportal löst die bisher zur Verfügung gestellte digitale Ausfüllhilfe „sv.net“ ab. Dieses sollte ursprünglich zum 29. Februar 2024 endgültig abgeschaltet werden, ist aber vorübergehend, vssl. bis 30. Juni 20224, noch eingeschränkt nutzbar.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://sv-meldeportal.de