Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die voraussichtlich ab dem 5. Oktober 2025 wirksam wird und ab dem 9. Oktober 2025 gesetzlich verpflichtend ist.
Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen.
Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung folgt einem Ampelsystem:
Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen im Betrugsfall.
Werden Überweisungen von Ihnen freigegeben, obwohl Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen, so haften generell Sie — wie es auch bislang der Fall ist.
So wirkt sich die Empfängerüberprüfung ab 5. Oktober für Sie beim Arbeiten aus:
Hinweis: Klären Sie folgende Fragen am besten noch vor Inkrafttreten von VoP in Ihrem Unternehmen:
Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen (Kontoinhabername) verwenden.
Prüfen Sie schon jetzt, ob Sie die korrekten Namen in Ihren Stammdaten hinterlegt haben:
Tipp: Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlage um einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.
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