Betrugsversuche per E-Mail nehmen seit Jahren zu und werden dabei immer professioneller. Besonders perfide sind Fälle, in denen sich Betrüger als Insolvenzverwalter oder Anwaltskanzleien ausgeben, um hohe Geldbeträge zu ergaunern. Die Betrüger versenden Angebote mit günstigen Maschinen oder Geräten aus angeblichen Insolvenzmassen.
Die Kommunikation sowie Kaufverträge und Rechnungen wirken dabei täuschend echt, es wird sogar ein Konto bei einer deutschen Bank angegeben. Doch ist der Kaufpreis erst überwiesen, gibt es keine Maschine und das Geld ist auch weg…
Seien Sie wachsam bei Käufen über das Internet. Sofern Sie ein paar einfache Verhaltensregeln beachten, können Sie potentielle Betrüger schnell entlarven:
Insolvenzverwalter verschicken grundsätzlich keine unaufgeforderten E-Mails mit Angeboten. Erhalten Sie dennoch ein solches Schreiben, sollten Sie sofort stutzig werden. Ein weiteres Indiz kann der Versandzeitpunkt sein. E-Mails, die mitten in der Nacht, etwa um 0:33 Uhr, versendet werden, stammen in den meisten Fällen von automatisierten Bots und nicht von legitimen Sendern.
Achten Sie insbesondere darauf, ob sich die Absenderadresse im Verlauf des Mailwechsels verändert. Schon kleine Abweichungen, wie das Einfügen eines zusätzlichen Wortes wie „und“, Bindestriche oder das Fehlen einzelner Buchstaben, können auf eine Fälschung hinweisen.
Verzichten Sie bei verdächtigen E-Mails auf die Antwortfunktion, und verwenden Sie nach Möglichkeit nicht die Kontaktdaten aus der E-Mail. Suchen Sie stattdessen die offizielle E-Mail-Adresse, Telefonnummer der angeblichen Kanzlei oder des Insolvenzverwalters selbst im Internet heraus und geben Sie diese manuell ein.
Werden Sie per E-Mail angeschrieben, verifizieren Sie den Kontakt per Telefon. Suchen Sie die Telefonnummer dabei über eine Suchmaschine heraus! Betrüger geben in E-Mails oft gefälschte Telefonnummern an, um potentielle Anrufe umzuleiten. Werden Sie angerufen, verifizieren Sie den Kontakt schriftlich per E-Mail mit den im Internet recherchierten Kontaktdaten.
Prüfen Sie den Zahlungsempfänger äußerst genau. Stellen Sie sich kritisch die Frage: Warum sollte eine Insolvenzverwaltungskanzlei ein Konto auf einen anderen Namen nutzen? Nutzen Sie die Echtheitsprüfungen der Banken, wie etwa die "Verification of Payee" (VoP). Werden Abweichungen angezeigt, fragen Sie nach und stoppen Sie den Vorgang!
An dieser Stelle noch der Hinweis auf unseren Artikel zum Thema "Verification of Payee (VoP)".
Seriöse Zahlungsempfänger benötigen keine Überweisungsbestätigung, da sie den Zahlungseingang selbst einsehen können. Die Anforderung einer solchen Bestätigung dient Betrügern dazu, ein häufig fremdes Konto gezielt zu überziehen und den Betrag schnellstmöglich abzuheben. In diesem Moment ist das Geld oft bereits valutiert, obwohl die endgültige Gutschrift noch nicht erfolgt ist. Eine Rückholung der Überweisung ist dann in der Regel nicht mehr möglich.
Gesunder Zweifel, sorgfältige Prüfung und die Nutzung mehrerer Kommunikationswege sind die wirksamsten Mittel gegen E-Mail-Betrug. Nehmen Sie sich Zeit, hinterfragen Sie Unstimmigkeiten und handeln Sie niemals unter Druck! So schützen Sie sich vor finanziellen Verlusten.