Die Mineralölsteuer wird in den Monaten Mai und Juni 2026 gesenkt, um die gestiegenen Treibstoffpreise abzumildern. Die Absenkung beträgt 14,04 Cent je Liter Benzin und Diesel. Zuzüglich der Umsatzsteuer von 19 % ergibt sich eine Minderung um 16,71 Cent.
Die Minderung von 16,71 Cent gilt jedoch nur für privat verbrauchten Kraftstoff und pauschalierende Landwirte. Gewerbebetriebe und Landwirte, die die Regelbesteuerung anwenden, erhalten die Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet, sie werden also nur um den Nettobetrag von 14,04 Cent je Liter entlastet. Die geringere Steuer soll sich nicht auf die Agrardieselvergütung auswirken: Auch für den verbilligten Diesel soll es die vollen 21,48 Cent je Liter begünstigtem Verbrauch geben.
Nach dem gescheiterten Vorhaben der Neuauflage der Arbeitgeberprämie hat die Bundesregierung eine umfassende Steuerreform angekündigt. Erste Ideen schwirren durch die Medien, sind aber politisch noch sehr umstritten. Wir werden berichten, sobald sich klare Konturen abzeichnen.
§ 3 Nr. 11d EStG Entwurf, 2. Energiesteuersenkungsgesetz