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LGG am 20.08.2024

Zweiter Anlauf zur Wachstumsförderung

Eine Vielzahl von Steueränderungen ist momentan in Planung, auch Entlastungen soll es geben. Wir haben für Sie zusammengestellt, was Sie schon jetzt wissen sollten.

Attraktive Möglichkeiten für Abschreibungen

Seit dem Frühjahr können Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter – also etwa Maschinen, Fahrzeuge oder Betriebsvorrichtungen – wieder degressiv abgeschrieben werden. Möglich ist das mit dem doppelten der linearen Abschreibung, maximal 20 %. Bisher galt die Regelung vom 1. April bis 31. Dezember 2024, sie soll aber auf Investitionen bis zum Jahr 2028 verlängert werden. Die Obergrenze soll auf 25 % steigen. Ob der Bundesrat dieser Regelung zustimmt, ist sehr unsicher.
Für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter können auch Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen abgezogen werden - allerdings nur, wenn die Gewinngrenze von 200.000 € eingehalten wird. Für die degressive Abschreibung gilt diese Gewinnobergrenze nicht, deshalb ist sie für gewinnstarke Betriebe sehr interessant.
Geplant ist außerdem, dass alle Investitionen bis 5.000 € gemeinsam in einem Sammelposten auf drei Jahre abgeschrieben werden können.

Geringere Steuersätze und höherer Kinderfreibetrag

Der Steuertarif soll an die Inflation angepasst werden, zudem sollen Kindergeld und Kinderfreibeträge steigen. Das wird den Staat viel Geld kosten, denn es betrifft alle Steuerbürger – die Auswirkungen für den Einzelnen werden aber überschaubar bleiben. Zu den regelmäßigen Anpassungen wurde der Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht verpflichtet.

Lohnsteuerklassen III und V sollen entfallen

Die Lohnsteuerklassen III und V für Verheiratete oder Verpartnerte sollen gestrichen werden – allerdings erst ab dem Jahr 2030. Stattdessen soll nur noch das sogenannte „Faktorverfahren“ zur Anwendung kommen. Das kann schon heute beantragt werden, genutzt wird es bislang jedoch kaum. Beim Faktorverfahren wird der Splittingvorteil auf beide Ehegatten aufgeteilt, entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an der Summe des Arbeitslohns.

Kleinunternehmergrenze steigt

Die Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer soll ab dem Jahr 2025 steigen. Wer einen Vorjahresumsatz von bis zu
25.000 € (bisher: 22.000 €) hat, wäre von der Umsatzsteuer befreit. Der Umsatz im laufenden Jahr darf dann maximal
100.000 € statt wie bisher 50.000 € betragen.

Pauschalsteuersatz der Landwirte soll sinken

Der Steuersatz für die Umsatzsteuerpauschalierung der Landwirte soll weiter sinken: von aktuell 9 % auf 8,4 % im laufenden Jahr 2024 und weiter auf 7,8 % ab dem 1. Januar 2025.

Tarifglättung der Landwirte wird verlängert

Die Tarifglättung für Einkünfte aus Landund Forstwirtschaft wird bis zum Jahr 2028 verlängert. Damit wird in zwei zusätzlichen Dreijahreszeiträumen von 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 die Steuerbelastung aus Gewinnschwankungen abgemildert. Das wurde vom Bundestag bereits beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Entwürfe JStG 2024, Steuerfortentwicklungsgesetz und Tarifglättung.