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LGG am 14.08.2025

Kryptowährungen: Denken Sie an die Steuern

Wenn Sie mit Kryptowährungen handeln oder bezahlen, müssen Sie von Anfang an an die Steuern denken. Wichtig sind lückenlose Aufzeichnungen.

Beispiele für steuerpflichtige Vorgänge

Verkauf von Kryptowährungen: Der wohl häufigste Anlass für die Besteuerung ist der Verkauf von Kryptowährungen. Wenn Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft werden, sind die erzielten Gewinne steuerpflichtig. Denn dies gilt als privates Veräußerungsgeschäft und unterliegt der Einkommensteuer. Betrug die Haltedauer mehr als ein Jahr, sind Gewinne steuerfrei, aber auch Verluste steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Tausch von Kryptowährungen: Auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere (z. B. Bitcoin gegen Ethereum) löst eine Steuerpflicht aus, wenn er innerhalb eines Jahres nach Kauf erfolgt. Steuerpflichtig ist dann die Differenz zwischen dem Ankaufswert der übertragenen Kryptowährung zum Marktwert der erhaltenen Kryptowährung zum Zeitpunkt des Tausches.

Bezahlung mit Kryptowährungen: Werden Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen bezahlt, wird das steuerlich wie ein Verkauf behandelt – auch hier kommt es auf die Jahresfrist an. Der Wert der bezahlten Ware oder Dienstleistung im Vergleich zum Anschaffungswert der Kryptowährung bestimmt den steuerpflichtigen Gewinn.

Wichtig: Verluste aus diesen Geschäften mindern bei der Einkommensteuer nur die Gewinne, die ebenfalls aus privaten Veräußerungsgeschäften entstanden sind. Das können Gewinne im gleichen Jahr, im Vorjahr oder in den Folgejahren sein. Die Verluste können nicht mit positiven Einkünften aus z. B. einem Landwirtschaftsbetrieb oder einem Arbeitsverhältnis verrechnet werden. Private Veräußerungsgeschäfte werden nicht besteuert, wenn sie die Grenze von 1.000 € im Jahr nicht überschreiten.

Zeichnen Sie die Vorgänge von Anfang an auf

Gewinne aus Kryptowährungen werden nicht wie Dividenden oder Zinseinnahmen durch die Abgeltungssteuer automatisch versteuert. Es liegt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen, alle relevanten Transaktionen und Gewinne in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Dafür müssen sämtliche elektronischen Vorgänge in geeigneter Weise aufgezeichnet werden. Zentrale Handelsplattformen oder Wallet-Anbieter bieten Transaktionsübersichten oder auch Steuerreports, die wichtige Nachweise sein können – dafür aber auch rechtzeitig abgerufen werden müssen.

BMF-Schreiben vom 6. März 2025.