15 Wochen bzw. 90 Arbeitstage, Kurzfristige Beschäftigung in der Landwirtschaft
Seit dem 1. Januar 2026 ist eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung in der Landwirtschaft für 15 Wochen bzw. 90 Arbeitstage zulässig. Diese verlängerten Zeitgrenzen gelten ausschließlich für landwirtschaftliche Betriebe und zwar ...