Umsatzsteuer: Neue Regeln für Kleinunternehmer
Ab dem 1. Januar 2025 gelten geänderte Regeln dafür, wer bei der Umsatzsteuer Kleinunternehmer sein darf. Die Umsatzgrenze wurde erhöht, es wird aber auch anders gerechnet.
Kleinunternehmer brauchen auf ihre Umsätze keine Umsatzsteuer abführen. Dafür bekommen sie die Umsatzsteuer, die sie auf ihre Ausgaben zahlen, auch nicht als Vorsteuer erstattet. Das schafft eine erhebliche Vereinfachung, meist aber auch eine tatsächliche Steuerentlastung.
Grenze auf 25.000 € erhöht
Ab dem Jahr 2025 Jahresbeginn darf die Kleinunternehmerregelung angewandt werden, wenn der Netto-Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € betragen hat und solange er im laufenden Jahr den Betrag von 100.000 € nicht überschreitet.
Beispiel 1: Lena Berger hatte im Jahr 2024 einen Umsatz aus ihrem Ladengeschäft von 20.000 €. Im Jahr 2025 macht sie die Nebentätigkeit zum Hauptberuf, ab jetzt erwartet sie einen Umsatz von mindestens 10.000 € im Monat, also 120.000 € im Jahr.
Folge: Lena Berger kann zu Beginn des Jahres 2025 als Kleinunternehmerin starten, weil der Umsatz im Vorjahr die 25.000 €-Grenze nicht überschritten hat.
Wenn sie ihr Ziel erreicht und der Umsatz im Jahr 2025 die 100.000 €-Grenze überschreitet, ist sie ab dem Tag der Überschreitung keine Kleinunternehmerin mehr. Ab diesem Tag muss sie regulär Umsatzsteuer abführen.
Schafft sie aber beispielsweise nur 80.000 € Umsatz, bleibt sie bis Ende des Jahres 2025 Kleinunternehmerin. Im Jahr 2026 muss sie dann aber die Regelbesteuerung anwenden, da der Vorjahresumsatz die Grenze von 25.000 € überschritten hat.
Beispiel 2: Hauke Müller betreibt seit Jahren einen Betrieb mit IT-Dienstleistungen, der Umsatz betrug 100.000 € im Jahr. Im Jahr 2024 hatte er den Betrieb verkleinert. Der Umsatz betrug noch 23.000 €, darauf entfielen 4.370 € Umsatzsteuer.
Folge: Bisher betrug die Kleinunternehmergrenze 22.000 €, außerdem musste die Umsatzsteuer mitgerechnet werden – Müller hätte die Grenze also überschritten. Ab dem Jahr 2025 beträgt die Schwelle für den Vorjahresumsatz 25.000 € und es wird nur noch mit Nettobeträgen gerechnet – Hauke Müller ist demnach im Jahr 2025 Kleinunternehmer.
Fünf Jahre Verzicht ist möglich
Da der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer auf seine Ausgaben nicht als Vorsteuer erstattet bekommt, kann die Regelung auch ungünstig sein. Daher kann auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden. Allerdings gilt dieser Verzicht dann für mindestens fünf Jahre.
Fortsetzung zu Beispiel 1: Für Lena Berger ist die Kleinunternehmerregelung grundsätzlich günstig – sie wird sie also nutzen wollen, solange es geht. Andererseits muss sie für den höheren Umsatz viel Ware kaufen: Verzichtet sie doch schon im Jahr 2025 freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung, würde sie die Umsatzsteuer, die beim Einkauf anfällt, als Vorsteuer erstattet bekommen.
Fortsetzung zu Beispiel 2: Wenn Hauke Müller seine IT-Dienstleistungen an Privatleute erbringt, ist die Kleinunternehmerregelung für ihn günstig. Das kann anders sein, wenn seine Kunden Unternehmer sind. Die bekommen die Umsatzsteuer, die sie in Rechnung gestellt bekommen, unter Umständen als Vorsteuer erstattet. Hauke Müller kann sie ihnen also zusätzlich in Rechnung stellen. Dann könnte der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung auch für ihn sinnvoll sein.