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Buchstelle-LBV am 15.09.2021

Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfe

In der letzten Sitzung der Legislaturperiode hat die Bundesregierung überraschend die Überbrückungshilfe III verlängert. In Form der „Überbrückungshilfe III plus“ können von Corona-bedingtem Umsatzrückgang betroffene Landwirte für die Monate Juli bis Dezember 2021 Anträge auf Hilfszahlungen stellen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfsgelder ist der Nachweis eines Umsatzrückganges von mindestens 30 % bezogen auf die Vergleichsmonate im Jahr 2019. Der Umsatzrückgang muss in jedem Antrag erläutert und begründet werden.

Insbesondere für Veredelungsbetriebe lässt sich angesichts der Entwicklung bei den Schlachtschweine- und Ferkelpreisen ein Antrag auf „Überbrückungshilfe III plus“ gut begründen (s. Foto).

Sollten Sie ebenfalls mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen haben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen Steuerberater auf. Gerne prüfen wir Ihre Betriebsentwicklung auf die Möglichkeit, Hilfsgelder aus den Coronahilfe-Programmen des Bundes und der Länder zu beantragen.