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LGG am 11.12.2024

Absenkung des pauschalen Umsatzsteuersatzes für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab dem 6. Dezember 2024 auf 8,4 %

Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 5. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält eine schrittweise Absenkung des Pauschalsteuersatzes für Land- und Forstwirte. Die erste Änderung gilt bereits unterjährig ab dem 6. Dezember 2024!

In den Jahren 2024 und 2025 gelten somit folgende Steuersätze (§ 24 UStG): 

Von 1. Januar 2024 bis 5. Dezember 2024: 9,0 %
Von 6. Dezember bis 31. Dezember 2024: 8,4 %
Ab 1. Januar 2025: 7,8 %

Wichtig: 
Der neue Steuersatz von 8,4 % gilt für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen von pauschalierenden Landwirten ab dem 6. Dezember 2024 und muss bei der Erstellung von Rechnungen und Gutschriften beachtet werden. 

Ausblick: 
Ab 2026 wird der Durchschnittssatz durch ein gesetzlich geregeltes Berechnungsschema ermittelt und falls notwendig jeweils zum 1.1. des Folgejahres geändert.