Absenkung des pauschalen Umsatzsteuersatzes für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab dem 6. Dezember 2024 auf 8,4 %
Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 5. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält eine schrittweise Absenkung des Pauschalsteuersatzes für Land- und Forstwirte. Die erste Änderung gilt bereits unterjährig ab dem 6. Dezember 2024!
In den Jahren 2024 und 2025 gelten somit folgende Steuersätze (§ 24 UStG):
Von 1. Januar 2024 bis 5. Dezember 2024: | 9,0 % |
Von 6. Dezember bis 31. Dezember 2024: | 8,4 % |
Ab 1. Januar 2025: | 7,8 % |
Wichtig:
Der neue Steuersatz von 8,4 % gilt für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen von pauschalierenden Landwirten ab dem 6. Dezember 2024 und muss bei der Erstellung von Rechnungen und Gutschriften beachtet werden.
Ausblick:
Ab 2026 wird der Durchschnittssatz durch ein gesetzlich geregeltes Berechnungsschema ermittelt und falls notwendig jeweils zum 1.1. des Folgejahres geändert.