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LGG am 15.11.2024

E-Rechnungen: Haben Sie sich vorbereitet?

Ab dem 1. Januar 2025 starten die E-Rechnungen, das sind nur noch wenige Wochen. Wir hatten Sie in den letzten Steuerinformationen schon über die Grundsätze der E-Rechnung informiert. Sprechen Sie uns aber gerne an, wenn Sie Fragen haben. Der Umgang mit den E-Rechnungen ist gar nicht so schwierig und bringt für alle Seiten viele Vorteile.

Das Wichtigste ist: Richten Sie für Ihre Rechnungen ein gesondertes E-Mail-Postfach ein und teilen Sie diese E-Mail-Adresse Ihren Geschäftspartnern mit. Dann muss sichergestellt sein, dass die E-Rechnungen elektronisch in unser System übertragen werden. Nutzen Sie dafür unsere Softwarelösungen, das ist für Sie und für uns der einfachste Weg. So können die Vorteile der Digitalisierung am besten genutzt werden. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.

BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024.