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LGG am 15.11.2024

Mindestlohn und Minijob: Höhere Beträge ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 € je Stunde angehoben. Bei einer Beschäftigung mit 40 Stunden in der Woche muss dann eine monatliche Vergütung von mindestens 2.222,13 € brutto (12,82 x 40 h x 13/3) gezahlt werden.

Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns steigt automatisch auch die Verdienstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob). Sie erhöht sich ab dem 1. Januar 2025 von 538 € auf 556 € im Monat (Mindestlohn 12,82 € x 130/3).

Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung; § 8 SGB IV.