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LGG am 19.11.2024

Saisonarbeitskräfte: Beschleunigte Visaverfahren für den Westbalkan

Nach der zum 1. Januar 2016 eingeführten sogenannten Westbalkan-Regelung in der Beschäftigungsverordnung können Angehörige der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien unter vereinfachten Bedingungen ein Visum für jede Art der Beschäftigung in Deutschland erhalten. Eine besondere berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich, so dass ein Aufenthaltstitel auch für Hilfstätigkeiten, wie z. B. als Erntehelfer, erteilt werden kann. Wegen der langwierigen Visaverfahren erfolgten allerdings selten Saisonbeschäftigungen von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten.

Vorabzustimmung beschleunigt Verfahren

Das könnte sich jetzt ändern: Seit dem 1. Juni 2024 können Arbeitgeber zur Beschleunigung eines Visumverfahrens nach der Beschäftigungsverordnung für einen Westbalkanstaatsangehörigen wieder die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Diese ist vom Arbeitgeber bei der BA vor Beantragung des Visums einzuholen.

Hat der Arbeitgeber die Vorabzustimmung erhalten, kann der Arbeitnehmer unter Vorlage dieser Zustimmung bei der Botschaft im Heimatland einen Termin zur Visumbeantragung erhalten und das Visum zeitnah beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur: Link zur Arbeitsagentur.

§ 26 Abs. 2 BeschV.