Denken Sie an die Meldung von Registrierkassen beim Finanzamt
Bis zum 31. Juli 2025 müssen Sie Ihre Registrierkassen beim Finanzamt angemeldet haben.
Sie müssen dem Finanzamt spätestens den Bestand Ihrer Registrierkassen am 30. Juni 2025 melden, dafür haben Sie bis zum 31. Juli 2025 Zeit. Nachdem Sie Ihre Kassen erstmalig gemeldet haben, müssen Sie jede Neuanschaffung oder endgültige Außerbetriebnahme einer Kasse innerhalb eines Monats melden. Bei jeder Meldung müssen Sie erneut alle Kassen angeben, die Sie im Bestand haben.
Die Meldung kann ausschließlich elektronisch erfolgen, entweder im Internet über „Mein Elster“ oder mit einem entsprechenden Programm über die ERiC-Schnittstelle.
BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024, AEAO zu § 146a AO Nr. 1.16.