Aller Voraussicht nach wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto je Zeitstunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto je Zeitstunde erhöht werden.
Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 € je Stunde angehoben. Bei einer Beschäftigung mit 40 Stunden in der Woche muss dann eine monatliche Vergütung von mindestens 2.222,13 € brutto (12,82 x 40 h x 13/3) gezahlt werden.