Welcher Steuersatz auf Nebenleistungen zur Beherbergung?
Wird jemand kurzfristig beherbergt — beispielsweise in Pensionen, Ferienwohnungen oder Gästezimmern — gilt grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Strittig war bisher, ob das auch für alle Zusatzleistungen zur Übernachtung gilt, ob also für WLAN, Sauna oder Park...