Vorsicht bei kurzfristiger Beschäftigung von ausländischen Hausfrauen und Hausmännern
Saisonkräfte können nach deutschem Recht sozialversicherungsfrei beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung auf max. drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die fehlende Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn die Saison...
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