Aller Voraussicht nach wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto je Zeitstunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto je Zeitstunde erhöht werden.
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Für die Beschäftigung von Studierenden können je nach Art und Umfang der Beschäftigung unterschiedliche sozial- und steuerrechtliche Regelungen genutzt werden:
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Bislang können Arbeitsverträge zwar formlos, d. h. auch mündlich geschlossen werden. Arbeitgeber waren aber bis 31. Dezember 2024 nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet, dem Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich auszuhändigen, d. h. ausged...
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