Ehrenamtliche Tätigkeiten sind gewollt und sollen gefördert werden. Für die Vergütung gibt es daher steuerliche Vergünstigungen. Die klaren Regeln und Grenzen müssen dabei beachtet werden.
Kapitalgesellschaften – also GmbH, AG oder Genossenschaften – bezahlen ihre eigenen Steuern. Für steuerpflichtige Gewinne fallen 15 % Körperschaftsteuer, darauf noch einmal 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie in der Regel Gewerbesteuer an. In der Summe liegt die Ertragsteu...