7 % Ust. gelten jetzt dauerhaft für Restaurant und Verpflegung
Während der Corona-Pandemie galt sie schon übergangsweise, jetzt ist die Regelung dauerhaft eingeführt: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Umsatzsteuer (USt.) auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft 7 %.