Das Wachstumschancengesetz bringt Steuererleichterungen, vor allem durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten. Die Großzügigkeit der Bundesregierung war den Bundesländern zwar zu teuer, der Kompromiss ist aber trotzdem noch interessant.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt für Speisen im Restaurant wieder der Regelsteuersatz von 19 % Umsatzsteuer (USt). Damit ist die Frage zurückgekehrt: Reiner Speisenverkauf zu 7 % oder Restaurationsdienstleistung zu 19 %?
Es erscheint wie eine neue Last, ist aber tatsächlich eine Chance: Ab dem Jahr 2025 beginnt die Pflicht zu elektronischen Rechnungen, das wurde jetzt ins Umsatzsteuergesetz geschrieben. Lassen Sie uns gemeinsam diese Chance nutzen! Auf die neuen Rechnungen sollten Sie s...
Schon im vergangenen Jahr haben wir von den geplanten Steuerentlastungen durch das Wachstumschancengesetz berichtet. Was von den Ansätzen geblieben ist, erläutern wir in diesem Artikel.