Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2024
Seit 1. Juli 2024 ist ein Arbeitseinkommen von mind. 1.499,99 € im Monat pfändungsfrei. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze, z. B. bei Unterhaltspflichten für drei Personen auf 2.679,99 € netto.