Das Wachstumschancengesetz bringt Steuererleichterungen, vor allem durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten. Die Großzügigkeit der Bundesregierung war den Bundesländern zwar zu teuer, der Kompromiss ist aber trotzdem noch interessant.
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Ab dem 1. Januar 2024 gilt für Speisen im Restaurant wieder der Regelsteuersatz von 19 % Umsatzsteuer (USt). Damit ist die Frage zurückgekehrt: Reiner Speisenverkauf zu 7 % oder Restaurationsdienstleistung zu 19 %?
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Es erscheint wie eine neue Last, ist aber tatsächlich eine Chance: Ab dem Jahr 2025 beginnt die Pflicht zu elektronischen Rechnungen, das wurde jetzt ins Umsatzsteuergesetz geschrieben. Lassen Sie uns gemeinsam diese Chance nutzen! Auf die neuen Rechnungen sollten Sie s...
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Schon im vergangenen Jahr haben wir von den geplanten Steuerentlastungen durch das Wachstumschancengesetz berichtet. Was von den Ansätzen geblieben ist, erläutern wir in diesem Artikel.
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