Kinderbetreuungskosten: So nutzen Sie den verbesserten Abzug
Seit dem Jahresbeginn 2025 können die Kosten für Kinderbetreuung besser geltend gemacht werden. Steuerlich abzugsfähig sind nun 80 % der gezahlten Kosten, höchsten aber 4.800 €. So können sich bis zu 6.000 € im Jahr steuerlich auswirken.