Stromsteuer: Prüfen Sie die Erstattungsmöglichkeit
Bis zum 31. Dezember 2025 können das produzierende Gewerbe und Landwirte für ihren Stromverbrauch im Jahr 2024 einen Antrag auf Stromsteuerentlastung stellen. Das lohnt sich schon ab einem begünstigten Verbrauch ab 12.500 kWh.