Arbeitszimmer: Pauschaler Abzug für das häusliche Büro
Seit dem 1. Januar 2025 ist es einfacher und meist auch günstiger geworden, die Ausgaben für den Büroarbeitsplatz im Wohnhaus abzuziehen. Davon können auch Gewerbetreibende oder auch Landwirte profitieren, die kein Büro im Betriebsbereich haben.