Ab dem Jahr 2025 startet die E-Rechnung. Das klingt kompliziert – dabei ist es ganz einfach, wenn man rechtzeitig die richtigen Schritte macht.
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Eine Vielzahl von Steueränderungen ist momentan in Planung, auch Entlastungen soll es geben. Wir haben für Sie zusammengestellt, was Sie schon jetzt wissen sollten.
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Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von w...
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Bereits zum 4. Oktober 2023 wurde das neue „SV-Meldeportal“ freigeschaltet, das vorrangig darauf zielt, kleinere Arbeitgeber, die keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, bei ihren Meldepflichten zur Sozialversicherung zu unterstützen. Eine Nutzung des Portals durch ...
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Wenn Sie jemanden unterstützen, sollten Sie gemeinsam mit uns prüfen, ob Sie diese Ausgaben auch steuerlich geltend machen können.
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Das Wachstumschancengesetz bringt Steuererleichterungen, vor allem durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten. Die Großzügigkeit der Bundesregierung war den Bundesländern zwar zu teuer, der Kompromiss ist aber trotzdem noch interessant.
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Ab dem 1. Januar 2024 gilt für Speisen im Restaurant wieder der Regelsteuersatz von 19 % Umsatzsteuer (USt). Damit ist die Frage zurückgekehrt: Reiner Speisenverkauf zu 7 % oder Restaurationsdienstleistung zu 19 %?
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Es erscheint wie eine neue Last, ist aber tatsächlich eine Chance: Ab dem Jahr 2025 beginnt die Pflicht zu elektronischen Rechnungen, das wurde jetzt ins Umsatzsteuergesetz geschrieben. Lassen Sie uns gemeinsam diese Chance nutzen! Auf die neuen Rechnungen sollten Sie s...
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